Krankentagegeld in der GKV

23.10.2008 13:48

Ab 1.1.2009 entfällt der Anspruch auf Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbstständige. Dafür wird ein ermäßigter Beitragssatz angewendet, und die Krankenkassen werden als Wahltarif ein Krankentagegeld anbieten.

Die Barmer Krankenkasse hat als erste Krankenkasse Details zu ihrem neuen Wahltarif mit Krankengeldanspruch veröffentlicht. Im Detail bietet der Wahltarif der Barmer hauptberuflich Selbstständigen die Wahl zwischen vier Tarifklassen. Damit abgesichert wird ein Krankengeldanspruch ab dem 15., 22., 43. oder 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Die Prämie für die Selbstständigen berechnet sich aus der Tarifklasse, dem Arbeitseinkommen und dem Alter des Versicherten. Sie liegt zwischen 0,2 und 2,8 Prozent des Arbeitseinkommens. Alle anderen zahlen eine pauschalierte Prämie von 4,80 EUR monatlich.

Die Berechnung des Krankengelds erfolgt auf der Grundlage der bisher geltenden Rechtsgrundlage, mit der Folge, dass das Krankengeld bei der Barmer höchstens 85,75 Euro täglich betragen kann (3.675 Euro durch 30 Tage mal 70 Prozent).

Für Barmer-Versicherte gilt grundsätzlich eine Karenzzeit von vier Monaten, es sei denn, der Krankengeldwahltarif wird bereits zum 1.1.2009 gewählt.

Mit der Wahl des Krankengeldtarifs geht der Selbstständige eine Bindungswirkung von drei Jahren ein, so dass ein Wechsel beziehungsweise eine Kündigung der Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse für die nächsten 3 Jahre ausgeschlossen ist.

Informieren Sie sich daher heute schon genau über Vor- und Nachteile.
In Verbindung mit einer Vollkostenversicherung ist eine PKV für viele Selbstständige eine günstige und leistungsstarke Alternativen zur GKV.

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