Bürgerentlastungsgesetz - Steuerentlastung in der Krankenversicherung

21.10.2009 14:42

Bisher waren private Vorsorgeaufwendungen nur sehr begrenzt steuerlich absetzbar.

Das Bundesverfassungsgericht beurteilte dies als Verstoß gegen das Grundgesetz. Deshalb wurde die steuerliche Förderung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen im „Bürgerentlastungsgesetz" neu zu gestalten.

Dank des Bürgerentlastungsgesetzes können insbesondere kinderreiche Familien und gutverdienende Selbständige bzw. Freiberufler zukünftig deutlich mehr steuerlich absetzen. Ab dem 01.01.2010 können nun alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die ein sogenanntes Basisniveau absichern. Dabei werden die entsprechenden Beiträge aller Personen einer Familie zusammengerechnet.

Für die Höhe des Basisniveaus gilt nun folgendes: es gibt keine Obergrenze! Damit gewinnen leistungsstarke Tarife, die preislich höher liegen an Attraktivität und der Beitrag für jede einzelne Person wirkt sich steuermindernd aus. Ein Riesenplus für Familien. 

Das Basisniveau setzt sich zusammen aus ambulanter Behandlung, stationärer Behandlung und Zahnbehandlung. Der gesetzliche Zuschlag und Risikozuschläge werden ebenso berücksichtigt. Die Pflegepflichtversicherung ist zu 100 % absetzbar.

Ein Beispiel aus unserem Kundenbestand : Selbständiger Mann, 43 Jahre alt , privat bei uns seit längerer Zeit versichert (mit Pflegepflichtversicherung) : Die Vorsorgeaufwendungen im Jahr 2009 werden durch andere Versicherungen wie z.B. Risikoleben, etc. bereits ausgeschöpft. Das zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt 2009: 60.000 €. Durch das Bürgerentlastungsgesetzt sinkt sein zu versteuernde Einkommen  um 1.524 €. Dadurch zahlt der Kunde im Jahr 2010 641 € weniger Steuern. (Dies ist ein sehr einfach gehaltenes Beispiel / Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, um Ihre persönliche Ersparnis zu errechnen.)

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